E-Mail-Archivierung: Revisionssicher ist nicht gleich rechtskonform
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Springer
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Von der Pflicht zur Kür oder warum die technische Einführung einer E-Mail-Archivierung heute zwingend geboten, aber nur die halbe Miete ist. Seit 2002 sind Unternehmen im Rahmen der „digitalen Steuerprüfung“ der Finanzbehörden zur veränderungssicheren Archivierung von steuerlich relevanten E-Mails verpflichtet. Tatsächlich haben viele Unternehmen trotz drohender Sanktionen noch keine Lösung zur E-Mail-Archivierung eingeführt. Die Zeit drängt also. Aber wer sich bei der Einführung einer E-Mail-Archivierungslösung auf die Umsetzung der geforderten revisionssicheren Ablage beschränkt, der läuft Gefahr, eine zwar revisionssichere, aber nicht rechtskonforme E-Mail-Archivierung zu betreiben.
